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Internationale Studentenkrankenversicherung Deutschland

Für Studierende, Praktikanten, Au-pairs, Doktoranden, Postdoktoranden und Forscher in Deutschland
€ 22 / Monat
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Entdecke deine Versicherung

 

Während deines Studiums in Deutschland bist du bei Krankheiten und Unfällen für medizinisch notwendige Behandlungen versichert.

 

Die Internationale Studentenversicherung Deutschland entspricht dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Schadensregulierung ist lokal in Deutschland ansässig.

 

Ein 24/7-Assistenzservice ist inbegriffen, ebenso wie die Rückführung ins Heimatland.

Wer kann diese Versicherung abschließen?

 

  • Ausländische Studierende in Deutschland
  • Ausländische Auszubildende und Praktikanten in Deutschland
  • Ausländische Doktoranden, Postdoktoranden und Forscher
  • Begleitende Familienmitglieder

 

Das Mindesteintrittsalter beträgt 18 Jahre und das Höchsteintrittsalter für die Versicherung liegt bei 39 Jahren.

 

Schließe online ab und erhalte deine Versicherungspolice sofort in deinem MySwisscare-Konto.

Länderspezifische Informationen

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  • Slowenien
  • Spanien
  • Spanien
  • Ungarn
  • Zypern

Gut zu wissen

  • Gültig für Studentenvisa in Deutschland
  • Sofortige Police nach dem Kauf
  • Wahl zwischen zwei Selbstbehalten (€ 0 oder € 400)
  • Mindesteintrittsalter beträgt 18 Jahre
  • Für Studenten, Auszubildende und Praktikanten
  • Abdeckung für medizinisch notwendige Behandlungen
  • Mindestlaufzeit 1 Monat
  • Maximale Laufzeit 60 Monate (5 Jahre)
  • Zahlung per Kreditkarte
  • Ausgeschlossener Bereich: Länder außerhalb des Schengen-Raums und das Heimatland

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder der MySwisscare-App an, die für iOS und Android erhältlich ist, und ändere deine Adresse online.

  • Was ist ein Selbstbehalt?

    Der Selbstbehalt ist eine fixe Summe, die im Falle eines gedeckten Schadens zu Lasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich.

     

    Ein Selbstbehalt kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definiertem Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden. Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einem Selbstbehalt.
     

    Der Selbstbehalt wird auch jeweils auf der Versicherungspolice ausgewiesen.

  • Wie kann ich meinen Schaden geltend machen?

    Wichtig

     

    • Eine Deckung besteht nur für Leistungen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    • Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar, dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert, die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen.

     

    Ambulante Behandlung:

     

    • Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) muss der Versicherte die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im Voraus bezahlen.

     

    Einreichungsverfahren für eine schnelle Rückerstattung:

     

    • Nutze dein Kundenkonto oder die MySwisscare-App (bitte verwende die neueste iOS- oder Android-Version), um einen Schaden einzureichen.

    • Logge dich in dein MySwisscare-Konto ein.

    • Wähle die betroffene Versicherungspolice und vervollständige die Online-Felder.

    • Scanne die detaillierte Rechnung oder lade sie im PDF- oder JPG-Format hoch.

    • Füge einen Zahlungsbeleg bei (Bankquittung oder Barquittung).

    • Fasse das medizinische Problem und die Behandlung kurz zusammen.

    • Klicke auf „Absenden“ oder „Einreichen“.

     

    Wie lange dauert die Rückerstattung?

     

    Sobald die zuständige Schadensabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die Wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z. B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger andauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme mit dem Versicherer via E-Mail oder dem entsprechenden Kontaktformular.

  • Krankenhäuser, Ärzte oder Zahnärzte - was ist gedeckt?

    Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird. Abhängig vom gewählten Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu studieren. Bestehen Fragen zur Erstattung oder zu Ansprüchen, bitte direkt das Schadenscenter kontaktieren. Ambulante Behandlungen (keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über die iOS-/Android-App beim Schadenscenter beantragt werden.



    Bei einer stationären Behandlung (inklusive Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf „Teilen“ klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann die vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.



    Im Falle von ISIG sind ausschließlich schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnersatz infolge eines Unfalls bis zu den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Leistungskatalog angegebenen Limiten gedeckt. Schmerzlindernde restaurative Zahnheilkunde einschließlich einfacher Füllungen und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sofern diese Behandlung von einem Zahnarzt durchgeführt oder verschrieben wird.

  • Wie kündige ich meine Internationale Studenten Krankenversicherung Deutschland?

    Der Versicherungsnehmer/Versicherte kann innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Abschlusses des Online-Vertrags. Der Versicherungsnehmer/Versicherte hat Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Prämie in voller Höhe, vorausgesetzt, es wurde kein Erstattungsantrag gestellt.

     

    Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen ab Antragsdatum kannst du die Versicherung unter folgenden Umständen kündigen:

     

    • zum vereinbarten Ablaufdatum

      Die Versicherung endet automatisch, wenn das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes erreicht worden ist. Die maximale Versicherungszeit beträgt nur 60 Monate.
       

    • bei Tod des Versicherungsnehmers
       

    • die Zulassungskriterien sind nicht mehr erfüllt

      Wenn keine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Deutschland besteht, erlischt der Anspruch auf die Internationale Studentenkrankenversicherung Deutschland automatisch. Die Versicherung muss dennoch gekündigt werden, weshalb solche Änderungen umgehend mitgeteilt werden müssen. Je nach Statusänderung können weitere Unterlagen eingefordert werden.
       

    • im Falle eines Rücktransports bei Ankunft im nächstgelegenen Spital in deinem Heimatland 

      Wenn du Deutschland dauerhaft verlässt, bedeutet dies, dass du dich in Deutschland abmeldest und deine Aufenthaltserlaubnis zurückgeben musst. Des Weiteren besteht kein Anspruch mehr auf die Internationale Studentenkrankenversicherung Deutschland. Um deine Versicherung zu kündigen, sende uns bitte umgehend eine Kopie der Abmeldebestätigung der Gemeinde. Die Versicherung endet gemäß Ausreisedatum auf der Abmeldebestätigung.
  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Sofort, wenn du mit Kreditkarte bezahlst.

     

    Nach der ersten Zahlung mit Kreditkarte kannst du dich in dein MySwisscare-Konto einloggen und deine Versicherungspolice sofort herunterladen.

Advigon Versicherung AG, Drescheweg 1, 9490 Vaduz, Liechtenstein, is registered under the number FL-0002.181.006-7 in the corporate register of the Principality of Liechtenstein in Vaduz, and the Financial Market Authority (FMA) in Liechtenstein.