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Internationale Studenten- krankenversicherung Spanien

Für Studenten, Praktikanten, Au-pairs und Forscher
€ 31.90 / Monat
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Diese Police bietet umfassenden Schutz, einschließlich unbegrenzter chirurgischer und medizinischer Krankenhausaufenthalte, Rettungsdienste, Notfallversorgung zu Hause sowie Notfallversorgung im Ausland. Sie deckt auch die Überführung von sterblichen Überresten gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab.


Diese Versicherung erfüllt die spanischen Visabestimmungen und kommt ohne Zuzahlungen, Selbstbeteiligungen und Wartezeiten aus. Zudem haben Versicherungsnehmer sofort nach Abschluss Anspruch auf Leistungen.


Die Versicherung übernimmt die gesamten versicherten medizinischen Kosten, sofern die Dienstleistungen über das zugelassene Ärzteverzeichnis in Anspruch genommen werden.

Wer kann die Versicherung beantragen?

 

  • Ausländische Studenten
  • Ausländische Auszubildende und Praktikanten
  • Ausländische Au-pairs
  • Ausländische Akademiker und Forscher
  • Die begleitenden Familienangehörigen

Alle ausländischen Staatsangehörigen, welche sich zu Studienzwecken in Spanien aufhalten und über eine gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen, können dieses Versicherung abschliessen.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 44 Jahre.

Länderspezifische Informationen

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  • Belgien
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  • Deutschland
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  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Gut zu wissen

  • Geeignet für spanische Visumanträge
  • Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall
  • Stationäre/ambulante Behandlungen
  • Rückführung in das Heimatland
  • Rückführung der sterblichen Überreste
  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Höchstalter für den Versicherungsschutz 45 Jahre
  • Versicherungsschutz bei der Arztwahl über das offizielle Ärzteverzeichnis
  • 24/7 Hilfeleistung
  • 100% digital
  • iOS / Android-App
  • Zahlung per Kreditkarte
  • Police sofort verfügbar

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder der MySwisscare-App an, die für iOS und Android erhältlich ist, und ändere deine Adresse online.

  • Erhalte ich eine Versichertenkarte?

    Swisscare hat sich seit 2019 entschlossen, dass wir keine Versicherungskarten in Plastik mehr verteilen.

    Laden Sie einfach die MySwisscare-App auf iOS und Android herunter und Sie finden Ihre Digitale Versicherungskarte in Ihrer App.

  • Was ist enthalten?

    Diese Versicherung ist auf die Visabestimmungen für Spanien zugeschnitten, mit vollem Krankenversicherungsschutz,  ohne Franchise, ohne Selbstbehalt, ohne Karenzfrist und mit sofortigem Leistungsanspruch und mit Repatriierungsdeckung.

     

    Innerhalb der publizierten Ärzteliste besteht die freie Wahl von Ärzten oder Zentren. Der Versicherungsschutz umfasst die medizinische Grundversorgung, Facharztbesuche, Notfälle im In- und Ausland, diagnostische Tests, Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und chirurgische Eingriffe.

     

  • Was ist ein Selbstbehalt?

    Der Selbstbehalt ist ein fixer Betrag zu Lasten des Versicherten im Falle eines Schadens, der durch die gewählte Versicherungspolice gedeckt ist. Die Höhe und der Anwendungsbereich werden in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Der Selbstbehalt kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, für eine bestimmte Dauer, für eine bestimmte Behandlung oder für einen bestimmten Versicherungsschutz berechnet werden. 

     

    Das Produkt Internationale Krankenversicherung für Studenten in Spanien hat keinen Selbstbehalt.

  • Kann ich in jedes medizinische Zentrum und zu jedem Facharzt gehen, den ich möchte?

    Du hast die freie Wahl unter den Ärzten und medizinischen Zentren, die im Ärzteverzeichnis des Clinicum aufgeführt sind. Das Ärzteverzeichnis ist die Liste der medizinischen Dienstleister innerhalb des medizinischen Netzwerks des Clinicums.

     

    Hier findest du das Suchportal des Ärzteverzeichnisses:

     

     

    Für Versicherte mit Wohnsitz in Katalonien:

    https://www.clinicum.es/cuadro-medico/  

     

    Für Versicherte mit Wohnsitz im übrigen Spanien:

    https://clinicum.scdirecto.com/selector?idc=FF4C7C5483010716076825224510D8D64A  

     

    Wenn ein Arzt einen Test verschreibt, muss die ärztliche Verschreibung immer von einem Facharzt aus dem Ärzteverzeichnis des Clinicums stammen. Du musst diese Verschreibung über die E-Mail autorizaciones@clinicum.es an Clinicum senden.

     

  • Was muss ich tun, wenn ich einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen möchte?

    Wenn während deines Aufenthalts in Spanien eine medizinische Behandlung erforderlich ist, kannst du auf den entsprechenden Link klicken, welcher für deinen Aufenthaltsort vorgesehen ist. Unter den angegebenen Links kann nach einer medizinischen Einrichtung gesucht und ein Termin vereinbart werden. Du kannst deine digitale oder physische Versicherungskarte bei den medizinischen Einrichtungen vorlegen.

     

    Für Versicherte mit Wohnsitz in Katalonien:

    https://www.clinicum.es/cuadro-medico/ 

     

    Für Versicherte mit Wohnsitz im übrigen Spanien:

    https://clinicum.scdirecto.com/selector?idc=FF4C7C5483010716076825224510D8D64A 

     

    Wenn ein Arzt einen Test verschreibt, muss die ärztliche Verschreibung immer von einem Facharzt aus dem Ärzteverzeichnis des Clinicums stammen. Du musst diese Verschreibung über die E-Mail autorizaciones@clinicum.es an Clinicum senden.

     

    In Notfällen wende dich an die 24/7 “URGENCIES”. Unter einem Notfall versteht man einen Fall, in dem der Versicherte nicht auf die normalen Leistungen des Versicherers warten kann, um eine angemessene Versorgung zu erhalten.

     

    In Spanien: +34 93 275 63 33

     

  • Was ist zu tun bei einem medizinischer Notfall außerhalb Spaniens?

    Medizinische Notfälle und Krankheiten, die während der Reise auftreten, sind überall auf der Welt bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 € und während der ersten 90 Tage nach Reiseantritt versichert. Wird in diesen Fällen ärztliche Hilfe benötigt, rufe die nachfolgende Nummer an: 

     

    Im Ausland: + 34 93 485 74 73 

    Alarmzentrale für Verstorbene: +34 93 462 49 09

     

    Die Alarmlzentrale ist  ist rund um die Uhr für  dich da.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Wenn du deine Versicherung mit der Kreditkarte bezahlst, kann die Versicherungspolice sofort vom Kundenkonto heruntergeladen werden.

     

  • Wie kann ich meine Versicherung kündigen?

    Du kannst deine Versicherung vor dem Beginn des Versicherungsschutzes kündigen. Eine Kündigung mit Rückerstattung ist nur unter den folgenden Umständen möglich:

     

    Stornierung mit voller Rückerstattung

     

    Wenn die Botschaft oder das Konsulat das Visum ablehnt, kann die Stornierung deiner Versicherung beantragt werden, indem du uns das offizielle Ablehnungsschreiben der Botschaft zustellst. Sobald dein Antrag geprüft wurde, wird der Betrag auf demselben Weg zurückerstattet, wie die ursprünglich Zahlung erfolgte.

     

    Stornierung nach Beginn der Versicherung, keine Rückerstattung möglich

     

    Nach Versicherungsbeginn ist eine Stornierung und Rückerstattung ohne offizielle Ablehnung des Visums nicht mehr möglich. In diesem Fall wird die gesamte Versicherungsprämie fällig und muss bezahlt werden.

     

    Erneuerung/Kündigung

    Der Versicherungsnehmer kann durch eine schriftliche Mitteilung per E-Mail und mindestens einen Monat vor Ablauf der Versicherung gegen die Vertragsverlängerung Einspruch erheben.

     

  • Deckt die Internationale Studentenversicherung Spanien (ISIES) Covid-19 ab?

    Ja, der Versicherungsschutz für Covid-19 ist in der aktuellen Deckung enthalten.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Sofort, wenn du mit Kreditkarte bezahlst.

     

    Nach der ersten Zahlung mit Kreditkarte kannst du dich in dein MySwisscare-Konto einloggen und deine Versicherungspolice sofort herunterladen.

  • Was soll ich tun, wenn ich zahnärztliche Notfalldienste benötige?

    Im Falle eines zahnärztlichen Notfalls kontaktieren Sie bitte die zahnärztliche Notfallnummer in Spanien.

     

    Zahnärztliche Notfallnummer in Spanien: +34 93 492 1700

     

    Benötige ich eine Genehmigung für Diagnosetests?

     

    Bestimmte Diagnosetests erfordern die vorherige Genehmigung von Clínicum. Um eine Genehmigung zu beantragen, senden Sie uns einfach den medizinischen Antrag eines Arztes des Clínicum-Netzwerks per E-Mail an autorizaciones@clinicum.es.

     

    Wenn Sie zahnärztliche Leistungen benötigen, können Sie auf den entsprechenden Link des zahnärztlichen Netzwerks klicken. Bitte legen Weisen Sie in Zahnkliniken Ihre digitale oder physische Versicherungskarte vor.

     

    Zahnärztliches Netzwerk für ganz Spanien:

    https://www.clinicum.es/cuadro-medico-dental (nach Provinz, Ort oder PLZ und nach zahnmedizinischen Fachgebieten auswählen)

     

    Wie gehe ich vor, wenn ich Fragen zu meiner Zahnversicherung habe?

     

    Sie erreichen uns unter at.cliente@clinicum.es oder telefonisch unter +34 93 237 1122.

     

    Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen ANHANG II: BESCHREIBUNG UND NUTZUNG DER ZAHNÄRZTLICHEN LEISTUNGEN für Informationen über Zahnversicherung.

Clínicum Seguros, S.A. Handelsregister von Barcelona, T. 581. L. 147, 2. Sec. (Gesellschaften). F. 119. H. 2.029, datiert auf den 17/03/1949. C.I.F. A08169690. Eingetragen im speziellen Register der Versicherungsanbieter des Spanischen Finanzministeriums O. M. vom 21. Juli 1956. C-225. Eingetragen im Volkszählungsregister der Generaldirektion für Gesundheitsplanung und -verwaltung der Autonomen Regierung Kataloniens, Nummer 45. Swisscare Europe Ltd., ansässig in der Landstrasse 20, 9496 Balzers, Liechtenstein, ist im Liechtensteiner Firmenindex unter FL-0002.465.148-2 registriert. Darüber hinaus ist Swisscare Europe Ltd. als ungebundener Versicherungsmakler in allen EU/EWR-Ländern und in der Schweiz von der Finanzmarktaufsicht (FMA) unter der Registrierungsnummer 10095 registriert.